VDFP Nachrichten 2020 - 04

Herausgegeben am Mittwoch, 23. Dezember 2020
zuletzt aktualisiert am Freitag, 25. Dezember 2020

55. Jahrgang
Ausgabe 4 - 2020

Reform des Telekommunikationsgesetzes soll Recht auf schnelles Internet bringen

Das Internet soll endlich überall funktionieren. Homeoffice und Videokonferenzen haben aktuell verdeutlicht, wie wichtig die flächendeckende Anbindung an ein schnelles Internet ist. Ausbau und Anspruch auf einen schnellen Internetzugang sieht eine Reform des Telekommunikationsgesetzes vor.

Es soll nach den Gesetzesplänen ein Anspruch bestehen, am Wohn- oder Geschäftsort mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden. Die Idee einer umfassenden Modernisierung und der flächendeckende Ausbau der Versorgung ist nicht neu, sondern wird seit 2018 in der großen Koalition diskutiert. Zudem ist der vor zwei Jahren beschlossene EU-Kodex für die elektronische Kommunikation bzw. EU-Richtlinie bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Bild: Gerd Altmann, Pixabay

Ziele der Reform des Telekommunikations-modernisierungsgesetzes (TKMoG) sind unter anderem die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität sowie die Förderung der Zugänglichkeit und Sicherheit der Netze und Dienste für die Verbraucher. Für Bürgerinnen und Bürger sollen erschwingliche und hochwertige Telekommunikationsdienste bereitgestellt werden.

Mindestens verfügbar sein sollen Dienste für E-Mails, Anrufe und Videoanrufe, die Nutzung von sozialen Medien, Sofortnachrichtenübermittlung und weiteren Onlinewerkzeugen für das Suchen und Finden von Informationen, Aus- und Weiterbildung, Online-Bestellungen, Arbeitssuche, berufliche Vernetzung, Online Banking und elektronische Behördendienste sowie insbesondere Teleheimarbeit.

Die politischen Entscheidungsträger wollen die Chancengleichheit der Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen verbessern. Dabei sollen gleiche Spielregeln für alle gelten. Die Zusammenarbeit beim Netzausbau und Betrieb sollen mit größeren Spielräumen und Erleichterungen belohnt werden.

Regulierungserleichterungen für die Anbieter von Glasfasernetzen und modernisierten Kabelnetzen sind vorgesehen, wenn sie sich verpflichten ihr Netz auch für die Wettbewerber zu öffnen. Diese Zusagen müssen dann aber auch für alle Konkurrenten gelten. Auch die Mobilfunknetze sollen von allen Anbietern gegenseitig genutzt werden dürfen. Der Vorteil kann sich bei einer gegenseitigen Nutzung ausgleichen.

Der schnelle Breibandausbau ist ein Ziel der Europäischen Gemeinschaft. Unterversorgte Gebiete sollen durch die Bundesnetzagentur ermittelt werden und die regionalen Netzbetreiber sollen dann verpflichtet werden auch diese Gebiete auszubauen. Die spannende Frage ist, welche Geschwindigkeit ist angemessen und zeitgemäß. Im Übrigen muss noch geklärt werden, ob eine Versorgung mit Satellitenfunk ausreichend ist, oder ob es Glasfaser bzw. Kabelnetze sein müssen. In der Vorlage zum neuen Gesetz sind auch Regelungen für den Verbraucherschutz vorgesehen. Die Laufzeiten für Verträge sollen 24 Monate betragen.

Die Beseitigung von Fehlern im Netz soll innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Kann das nicht eingehalten werden, sind genaue Angaben zu machen wie und wann die Probleme behoben werden sollen. Drei Tage nach Eingang der Störungsmeldung können die Kunden eine Entschädigung verlangen. Wenn der Anbieter den Installationstermin nicht einhält, kann der Kunde ebenfalls eine Entschädigung verlangen. Das gleiche gilt, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Wenn die zugesicherte Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, kann der Kunde den Preis herabsetzen. Zudem besteht dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch sollen die oftmals in den Mietverträgen enthaltenen Kosten für den TV-Kabelanschluss abgeschafft werden. Dies soll jeder selbst mit dem Anbieter regeln können. Wie bisher soll die Bundesnetzagentur die Spielregeln überwachen.  Karl Schäffer


Telekom Konzern

Verlängerung Engagierter Ruhestand (ER) bis 2024

Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes (ER) in zweiter und dritter Beratung beschlossen. Das „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“, dient dabei als sogenanntes neues „Trägergesetz“.

Jetzt ist es am Bundesrat, zügig zu beschließen. Zu hoffen ist, dass der Bundespräsident das Gesetz hoffentlich bald, noch in diesem Jahr, unterscheibt und es danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann. Damit sollte der Termin Ende Januar 2021 für die ersten Eintritte in den ER 2021 bei der Telekom wohl gehalten werden können.

Der Engagierte Ruhestand gilt für Beamtinnen und Beamte bei der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG sowie bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT).

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/23757, Beschlussempfehlung:

Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/21089 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:  Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

‚Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahn-vermögen und in den Postnachfolgeunternehmen In § 4 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘ Quelle: ver.di


Beförderungen 2020 / 2021

In diesem Jahr erfolgt die Beförderungsrunde für die Besoldungsgruppen des gehobenen und höheren Dienstes, sowie der Besoldungsgruppe A9_vz. Die Beförderungslisten wurden ab der 36. KW 2020 im Rahmen der Mitbestimmung an den zuständigen CSS-BR zugeleitet.

Die Beamtinnen und Beamten, die nicht befördert werden, erhalten voraussichtlich Ende Oktober eine Konkurrenten-Mitteilung und diejenigen, die befördert werden, erhalten ihre Beförderungsdokumente Ende November, falls es keine Klagen der nichtbeförderten Beamtinnen und Beamten gibt.

Die Beförderungsrunde 2020 des gehobenen und höheren Dienstes sowie die Besoldungsgruppe A9_vz wird im Hinblick auf die Rechtssprechung des VGH Hessen mit der Beförderungsrunde 2021 zusammengelegt. In der zusammengelegten Beförderungsrunde steht ein Planstellenkontingent von 10% (5% für das Jahr 2020 und 5% für das Jahr 2021) zur Verfügung.

Die Beförderungsrunde für den mittleren Dienst, sowie erstmals A13_vz für den nichttechnischen Dienst, startet jetzt mit der Stellungnahme der Führungskräfte. Die Beförderungen erfolgen dann in 2021.  Quelle: GBR, DTAG


Angekündigte Anpassung der Beamtenbesoldung 2021 und 2022

In der dritten TVöD-Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde ein Ergebnis erzielt.

Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Gesetzentwurf Beamtenbesoldung Bund Das BMI teilte mit: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro.“

Hinsichtlich der weiteren Anpassungs-erfordernisse der Bundesbesoldung prüft das Bundesinnenministerium derzeit, wie das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Bereich der Besoldungs- und Versorgungs-berechtigten übertragen werden kann. Das teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Auf dieser Basis erarbeitet das BMI dann einen weiteren Gesetzentwurf. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft zu dessen Inhalt sowie zur weiteren zeitlichen Planung gegeben werden.

Beamtenbesoldung Bundesbeamte: Voraussichtliche Erhöhung 2021 und 2022

Zu folgenden Terminen würde die Beamten-besoldung der Bundesbeamten voraussichtlich steigen:

  • zum 1. April 2021
  • zum 1. April 2022        Quelle: Oeffentlicher-dienst-news.de

Die Deutsche Telekom AG, Deutsche Post DHL und die Deutsche Bank (PNU) wollten vor Gericht klären lassen dass die BAnst PT das Nachfolge-unternehmen, der   Deutschen   Bundespost   ist   und  nicht  sie!

Das Gericht sah dies anders, die 3 Unternehmen können sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.

Die PNU sind die Nachfolgeunternehmen der Deutschen  Bundespost  und  nicht  die BAnst PT!


Betrugsmasche greift um sich: "Benachrichtigungen Zoll-Kundendienst"

Ein Paket hängt beim Zoll fest und kann nur mit Geld losgeeist werden. Das behaupten Betrüger in massenhaft kursierenden E-Mails.

Betrüger versuchen derzeit verstärkt, vermeintliche Paketempfänger zu verleiten, angebliche Zollgebühren zu bezahlen. Sie verschicken E-Mails mit der Absenderangabe "zoll@dhl.de" oder "noreply@zoll.de" mit dem Betreff "Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst". Im Text wird zu Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungs-dienstleistern angefordert. Der Aufforderung sollten Sie auf keinen Fall folgen.

Die Betrüger versuchen offenbar dem Trend zum Online-Einkauf zu folgen, viele Menschen erwarten öfters Pakete. Der Zoll warnte Ende September bereits vor der Masche, die offenbar variiert wird. Die Zollbehörde ist nach eigenen Angaben verpflichtet, "Sie vor Erlass eines Steuerbescheids grundsätzlich anzuhören. Daher werden keine Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen erlassen, ohne Sie vorher zu erforderlichen Angaben, Auskünften oder Unterlagen aufzufordern", heißt es auf zoll.de.

 Bild: Pixabay

DHL empfiehlt, keine Links in solchen E-Mails anzuklicken, sondern die angegebene Sendungsnummer auf dhl.de in die Suchmaske zur Sendungsverfolgung einzugeben. In echten DHL-E-Mails beginnt der enthaltene Link zur Sendungsverfolgung immer mit der Adresse http://nolp.dhl.de/. "Gefälschte E-Mails zeigen hier auf andere Adressen, die entweder nur den Anschein haben von DHL zu stammen oder gar keinen Bezug zu DHL haben", schreibt der Paketdienst.

Typischer Text einer Betrugsmail:

Sehr geehrter Kunde,

Ihr DHL-Paket: Nr. RD46840P1996942, versandt am 05.10.2020, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt.

Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.

*Artikel 134-I und II-1 des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.

Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:

  1. Kaufen Sie einen Paysafecard PIN-Code online (50 EUR)
  2. Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an folgende Adresse: dhl@postoffice-fees.com

                            Grüße  Zoll Kundendienst    Quelle: heise.de


Mobilfunk verrät Regenmenge

Forschern des Karlsruher KIT und der Uni Augsburg ist erstmals die deutschlandwei­te Regenmessung per Mobilfunk gelungen. Ihre Methode beruht darauf, dass Regen die Kommunikation gerade auf Frequenzen zwischen 15 und 40 Gigahertz stört. Je stär­ker der Niederschlag, desto schwächer fällt das Signal aus. Über ein Jahr werteten die Wissen-schaftler die Abschwächung an bun­desweit 4.000 Richtfunkstrecken zwischen Mobilfunkmasten aus. Ihre Daten korrelier­ten sie mit Messungen des Deutschen Wetterdienstes. Heute hilft eine eigens trainier­te KI, regenbedingte Abschwächungen von anderem Rauschen etwa durch Wind und Sonne zu unterscheiden. Im Winter funk­tioniert die Methode allerdings nicht gut, da Graupel und Schneeregen besonders hohe Niederschlagsmengen vorgaukeln. Schnee lässt sich den Forschern zufolge so gar nicht messen. Quelle: c't 2020

Konventionelle Wetterstation  Bild: Pixabay


Starkes Licht in hohlen Glasfasern

Als Lichtwellenleiter haben Glasfasern klare Grenzen: Nach etwa 15 Kilometern kommt nur noch die Hälfte der Eingangsleistung an. Damit ist eine Übertragungs­strecke von wenigen hundert Kilometern noch zu bewältigen, mehr aber nicht. Erst optische Verstärker machen Übertragun­gen über größere Entfernungen möglich.

Eine Gruppe um Professor Luc Thevenaz an der Schweizer Ecole polytechnique federale de Lausanne (EPFL) hat nun ge­zeigt, dass hohle Glasfasern Lichtsignale direkt über tausende Kilometer leiten können.

Die Forscher standen vor einem Pro­blem: Einerseits dämpft der gasförmige Inhalt in einer hohlen Glasfaser das Licht zwar weniger. Andererseits konnten sie ein optisches Signal in der hohlen Faser aber nicht wie in massiven Glasfasern ver­stärken, ohne es zwischenzeitlich in ein elektrisches Signal umzuwandeln. Nun ist es ihnen gelungen: Unter erhöhtem Gas­druck und mit einem Laserstrahl als opti­scher Pinzette erzeugen sie regelmäßig verteilte Molekül-Cluster in der gesamten Hohlfaser. Eine dabei angeregte Schall­welle kann passierende Lichtsignale um das 100.000-Fache verstärken. Ebenso können die Molekül-Cluster Lichtstrahlen gezielt beugen oder verlangsamen.

Hohle Glasfasern dämpfen hindurchgeleitetes Licht weniger als konventionelle.

„Das funktioniert von Ultraviolett bis Infrarot und prinzipiell mit jedem Gas“, betont Thevenaz. Damit stehe eine neue Technik für Laser, Signalübertragung und Sensorik zur Verfügung.  Quelle: c't 2020


Speicher für die Ewigkeit

Ein Backup braucht man, das sollte inzwischen jedem klar sein. Aber braucht man auch ein persönliches Archiv? Und wo soll man das speichern?

Backup und Archiv sind zwei nicht ganz völlig verschiedene Dinge. Während ein Backup dazu dient, einen plötzlichen Datenverlust zu vermeiden, soll das Archiv wichtige Dateien für lange Zeit bewahren. Natürlich können durchaus die gleichen Dateien in Backup und Archiv stecken, doch eigentlich sollte das Archiv vor allem aus wirklich aufhebenswerten Daten bestehen.

Doch welche Daten gehören in das Archiv und in welchen Formaten? Aufhebenswert sind vor allem persönliche Dokumente wie die Diplomarbeit oder Fotos der Familie. Die Diplomarbeit wird man kaum noch verändern, sondern allenfalls noch einmal ausdrucken – daher eignet sich für solche Dokumente am besten das Archiv-Format PDF/A. Insgesamt sind offene Formate besser geeignet als proprietäre und weit verbreitete besser als Exoten: Einen Bildbetrachter für JPG-Dateien wird man wohl auch in 20 Jahren noch auftreiben können, und zur Not legt man den Quellcode eines Open-Source-Viewers mit in das Archiv.

Langzeitspeichermedien

Doch wo speichert man sein Archiv? Das eigene Backup dürfte häufig auf einer externen Festplatte liegen, und da ist natürlich auch ein Archiv recht gut aufgehoben – unter bestimmten Bedingungen. Denn eine nicht mehr benötigte Festplatte aus einem alten Notebook eignet sich nicht für die Langzeitarchivierung, besser ist es, dafür ein neues Gerät zu verwenden. Dennoch sollte man sich gelegentlich einmal vergewissern, dass die Daten noch lesbar sind und sie alle paar Jahre auf eine neue Festplatte kopieren.

Wenn das Archiv nur ein paar GByte umfasst, kommt auch kostenloser Online-Speicher als Ablage in Frage; bei größeren Datenmengen muss man dafür bezahlen. Ein Online-Archiv hat vor allem den Vorteil, dass der Anbieter sich um ein Backup des Archivs kümmert. Man muss jedoch darauf vertrauen, dass dieser auch in 20 Jahren noch im Geschäft sein wird.

Eine weitere Möglichkeit sind die heute schon fast vergessenen optischen Medien. Zwar haben Blu-ray & Co. nur eine Lebensdauer von vielleicht 20 Jahren, doch die M-Disc soll wesentlich länger halten; 1000 Jahre verspricht der Hersteller.

 

Doch auch wenn das Archiv einmal gespeichert ist, ist die Arbeit damit leider nicht vorbei: Professionelle Anwender kopieren ihre Archive alle paar Jahre auf ein neues Medium. Das muss man als Privatanwender auch in Betracht ziehen, und vor allem sollte man ein Backup des Archivs haben. Am besten ist es daher wohl, wenn man mindestens zwei der drei genannten Möglichkeiten für sein Archiv nutzt. Damit ist man auf der sicheren Seite. Quelle: c’t Magazin


Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Liebe Kollegen, der Justiziar der BAnst PT, Herr Streicher, will unsere Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung „Ruhend“ stellen lassen. Das möchten wir natürlich nicht! Beim Niedersächsischen OVG ist ein Verfahren anhängig, welches möglicherweise bis zum BVG geführt wird. Hier will sich unser Rechtsanwalt, Herr Lenders, anhängen. Wir streben gemeinsam ein gesamtgültiges Urteil der Oberverwaltungs-gerichte oder aber ein Urteil des Bundes-verwaltungsgerichtes in Leipzig an. Gegebenenfalls werden wir auch den Weg zum EuGH gehen wollen bzw. müssen. Zurzeit laufen 9 Verfahren in unserer Sache.

In einem Fall gibt es einen Widerspruchsbescheid vom 02.10.2020 vom DGB Rechtsschutz Augsburg mit Hinweisen auf Entscheidungen vom OVG Saarland (Postjungbote) im April 2020 und vom OVG Lüneburg im Juli 2020 zu unseren Gunsten. Hier heißt es jeweils: Die Klage ist begründet! Der Kläger kann beanspruchen, dass seine bei der Beklagten zurückgelegten Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden. Die dies ablehnenden Bescheide der Beklagten sind rechtswidrig. Die im BeamtVG vom 10.01.2017, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 genannte, nämlich eine bestimmte Altersgrenze, verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG und ist bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht anzuwenden. Der Gesetzgeber hat zwar in der Übergangsregelung des § 69k BeamtVG die Geltung der Neufassung ausdrücklich für vor dem 11.01.2017 eingetretene Versorgungsfälle - wie hier - ausgeschlossen. § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist vorliegend aber gleichwohl nicht anzuwenden, weil die Vorschrift mit dem europarechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung nicht vereinbar ist. Diese Ungleichbehandlung ist weder nach Art. 6 Abs. 1 noch nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt.

Diese Entscheidungen lassen uns weiter auf ein Ende mit in unserem Sinne gutem Ausgang hoffen. Weitere Geduld werden wir natürlich aufbringen müssen, da sich, nicht zuletzt auch wegen der Coronapandemie, die Gerichtsverfahren bzw. entsprechende Urteile in die Länge ziehen werden.   Gunter Heckmann


Aus den Bezirksverbänden

Bezirksverband Südwest

Am 27.11.2020 fand eine Vorstandsitzung in Form einer Telefonkonferenz statt. Ein Präsenstreffen konnte auf Grund der bestehenden Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden.

Neben Informationen zu den Themen „Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr“ und „Zusammenführen von Rente und Ruhegehalt“ (hier geht es um die Nichtaufstockung des gekürzten Ruhegehaltssatzes auf 71.75 % bei Erreichen des Regelrentenalters) ging es auch um die Durchführung der normalerweise im Frühjahr anstehenden Mitgliederversammlung. Da nicht abzusehen ist, ob es zum geplanten Zeitpunkt noch Einschränkungen wegen der Coronapandemie geben wird, haben wir entschieden, diese in den Herbst zu verlegen. Da die Bezirksvorständetagung im Juni 2021 geplant ist und der Bundesdelegiertentag auch im Frühjahr stattfindet, hat der Termin im Herbst den Vorteil, dass dann immer aktuell über die Veranstaltungen im Bund berichtet werdet kann.  Jürgen Conrad


Aus dem Deutschen Bundestag

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Anfrage: Gibt es aktuell ein Zustellungsverfahren auf dem Markt, das nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgaben der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) für eine sichere Zustellung elektronischer Gesundheitskarten an die Versicherten erfüllt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs.

Grundsätzlich muss eine sichere Identifizierung des Versicherten durchgeführt werden, bevor ein erstmaliger Zugriff des Versicherten mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) auf Daten in Anwendungen erfolgen kann. Dafür bietet der gesetzliche Rahmen die folgenden drei Möglichkeiten: Vor dem Zugriff auf die elektronische Patientenakte muss die eGK des Versicherten oder deren PIN mit einem sicheren Verfahren persönlich an den Versicherten zugestellt werden, oder es muss eine Übergabe der eGK oder deren PIN in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse erfolgen, oder es muss eine nachträgliche, sichere Identifikation des Versicherten und seiner bereits ausgegebenen eGK erfolgen. Basis der Identifikation ist jeweils ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Versicherten. Nach Kenntnis der Bundesregierung basieren die von den Krankenkassen genutzten sicheren Zustellungsverfahren aus einer Kombination eines herkömmlichen Zustellungsverfahrens und einer nachträglichen sicheren Identifikation. Der Bundesregierung ist des Weiteren bekannt, dass mindestens ein Postdienstleister derzeit ein Zustellungsverfahren konzipiert, bei dem die sichere Identifikation direkt an die Zustellung gekoppelt ist. Zusammenfassend stehen den Krankenkassen ausreichend Optionen zur Verfügung, damit sich Versicherte zum 1. Januar 2021 mit einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden sicheren eGK und zugehöriger PIN in ihrer elektronischen Patientenakte authentifizieren können.


Geburtstage und Jubilare

Bezirksverband Berlin

Zum 78. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Horst Mleczkowski. Zum 77. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Manfred Hollschewski. Auf den runden 70. Geburtstag darf Reinhard Andreas, wie seine Kollegen ebenfalls aus Berlin, zurückblicken.

Bezirksverband Mitte

Unsere besonderen Glückwünsche gehen an Karl Derzbach aus Niedernberg und Heinz Zirkel aus Hanau zum 95. Geburtstag.

Dieter Barbeln aus Andernach und Günter Lukas aus Hahnheim gratulieren wir zum runden 80. Geburtstag.

Dem langjährigen Schriftführer des Bundesvorstandes Bernd-Peter Reimann aus Frankfurt/Main, sowie Ewald May aus Mendig, Rolf Müller aus Dreieich, Walter Reiter aus Igel und Peter Strub aus Kadenbach wünschen wir zum 75. Geburtstag alles Gute.

Zum ebenfalls runden 70. Geburtstag gehen unsere Glückwünsche an Lothar Henrich aus Mühlental, Herbert Hofmann aus Tawern, Friedhelm Mehren aus Boppard, Fred Meisel aus Weiterstadt, Wolfgang Oppenhäuser aus Waldesch und Hans-Wolfgang Wolf aus Bruchköbel.

Bezirksverband Nord

Dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksverbandes Nord, Erich Sievers aus Wentorf gratulieren wir recht herzlich zum runden 90. Geburtstag.

Herbert Störmer aus Hamburg wünschen wir zum 86. Wiegenfest alles Gute so wie auch Klaus Anders  aus Norderstedt zum 85. Geburtstag.

Bezirksverband Nordbaden

Herzliche Glückwünsche gehen an Hermann Schmidt aus Heidelberg zum 84. Geburtstag. Auf 81 Lenze darf der langjährige Bezirksvorstand Roland Dworschak aus Eschelbronn zurückblicken.

Bezirksverband Nordwürttemberg

Zum runden 80. Geburtstag gratulieren wir recht herzlich Günter Gühring aus Horb, Eberhard Marquet aus Weilheim, Joachim Schmidt aus Stuttgart, Rudolf Sorg aus Aalen und Helmut Weber aus Schwäbisch Hall.

Für 50 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Dieter Ellsässer aus Künzelsau, Anton Huber aus Stuttgart, Egon Kurz aus Bopfingen und Roland Wölfel aus Geislingen/Steige.

Für 40 Jahre Mitgliedschaft bedanken wir uns bei Dieter Baierlein aus Crailsheim, Wolfgang Bauer aus Bietigheim- Bissingen, Günter Boner aus Günzburg, Gerhard Dannenmann aus Göppingen, Norbert Ebinger aus Westerheim, Achim Finger aus Ulm, Karl Guter aus Schwendi, Jürgen Hahnle aus Gemmingen (das 1000.ste Mitglied im Bezirk Nordwürttemberg), Hans- Ulrich Harder aus Pfedelbach, Walter Hirsch aus Günzburg, Hans Kohler aus Leingarten, Georg Ludwig aus Leonberg, Edgar Mayer aus Offingen, Wilfried Müller aus Hardthausen, Hans Sackmann aus Steinheim an der Murr, Michael Schäfer aus Rottenburg, Walter Schick aus Mainhardt, Georg Steck aus Rammingen, Erwin Tafferner aus Bissingen/Teck, Alfred Wahl aus Schwäbisch Gmünd und Richard Weber aus Leutenbach.

Bezirksverband Südbayern

Die allerbesten Glückwünsche gehen an Klaus Burghammer aus Traunstein zu seinem 91. Geburtstag. Othmar Steiner aus Diedorf wünschen wir zum 88. Geburtstag alles Gute, ebenso wie Willibald Höss aus Buchloe zu seinem 81. und Herbert Weidlich aus Piding zu seinem runden 80. Geburtstag. Auch Johannes Fleischer aus Bergen beglückwünschen wir zum 76. Wiegenfest.

Bezirksverband Südwest

Zu seinem 93. Geburtstag wünschen wir Erich Zehfuss aus Böhl-Iggelheim alles Gute. Ebenso gratulieren wir Helmut Reyinger aus Saarbrücken zum 88. Wiegenfest. Siegfried Schoeneberg aus Kaiserslautern kann auf 82 Jahre zurückblicken, Lutz Leppla ebenfalls aus Kaiserslautern, darf seinen 81. Geburtstag feiern, genau wie Lothar Kleemann aus Kirrweiler.

Wir wünschen allen Jubilaren und Geburtstagskindern alles Gute, vor allem Gesundheit!

Nachruf

Bezirksverband Nordwürttemberg

Der Bezirksverband trauert um Erwin Rathgeb.

Kurz vor seinem 90. Geburtstag ist der langjährige Vorsitzende des Ortsverbandes Ulm und stv. Vorsitzende und Beisitzer im Bezirksvorstand Erwin Rathgeb verstorben.

Wenn es um die Interessen des VDFP ging war Erwin Rathgeb stets ein kritischer und streitbarer Kollege und hat seine Meinung für den VDFP, auch bei Bundesdelegiertentagen, kundgetan. Sehr oft war er als Vor- und Querdenker (im positiven Sinne) bei seinem Amtsvorsteher des FA Ulm zur Klausur. Wir werden Erwin Rathgeb stets in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.